Die Stiftung der KBF wird vom Stiftungsvorstand geleitet. Die Aufsicht führt der Stiftungsrat und die Mitglie-der unterstützen durch ihre Mitglied-schaft in der Stiftungsversammlung
die Arbeit.
Die Organe der Stiftung sind für den ordnungsgemäßen Einsatz und die zweckgebundene Verwendung der Stiftungsmittel verantwortlich.
Spenden werden noch im gleichen Haushaltsjahr für die Ziele der Stiftung eingesetzt.
Zuwendungen werden dem Stiftungskapital zugeführt. Dabei kann gemäß den Bestimmungen des Stiftungsgesetzes ein Drittel des Ertrages für eine begünstigte Person verwendet werden. Zwei Drittel sind für die Stiftungszwecke einzusetzen. Es sind oft Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung, die entscheiden, Vermögen zuzuwenden, um für ein Familienmitglied mit Behinderung die spätere Versorgung und Betreuung sicherzustellen.
Wir informieren Sie gerne über Testament- und Erbangelegenheiten
Zustiftungen werden direkt dem Stiftungskapital zugeführt. Sie helfen mit, den Ertrag, der jährlich für die Zwecke der Stiftung eingesetzt werden kann, zu erhöhen. |