Das
Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich geregeltes
soziales Bildungsjahr für junge Menschen in pflegerischen und pädagogischen
Tätigkeitsfeldern. Es
vermittelt Erfahrungen im sozialen Bereich, fördert
die soziale Kompetenz, die Berufsfindung und die persönliche
Entwicklung. Es unterscheidet sich von einem Praktikum
durch die begleitenden Seminare (25 Tage) in einer konstanten
Gruppe und die pädagogische Begleitung.
Fragen zum FSJ? FSJ@kbf.de
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Die
KBF ist zugelassener Träger des Freiwilligen
Sozialen Jahres und bietet ca. 200 Plätze für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren (bevorzugt mit Führerschein) in
folgenden Tätigkeitsbereichen an:
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Mobile
Soziale und Pflegerische Dienste |
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Individuelle
Schwerstbehindertenbetreuung |
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Wohnhaus
für Menschen mit Behinderung |
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Tagesförderstätte
für Menschen mit Behinderung |
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Integrative Kindertageseinrichtungen |
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Körperbehindertenschule |
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Internate |
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Tagespflegen
für Ältere |
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Altenpflegeheime |
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Der Beginn ist in der Regel zwischen 1.8. und 1.10.
Folgende
Leistungen werden gewährt: |
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200,00
€ Taschengeld |
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unentgeltliche
Verpflegung und, sofern gewünscht, unentgeltliche
Unterkunft |
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Sozialversicherung |
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26
Urlaubstage |
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FSJ-Ausweis
und Bescheinigung |
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Das
FSJ wird bei einigen
Universitäten als Wartezeit anerkannt.
Der Kindergeldanspruch bleibt. |
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FSJ
anstatt Zivildienst
Durch die Änderung des Zivildienstgesetzes
kann das Freiwillige Soziale Jahr statt dem Zivildienst
durchgeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind:
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Die
Musterung sowie die Verweigerung des Wehrdienstes
muss erfolgt sein
(ab 16 Jahre möglich); |
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Das
FSJ unfasst in der Regel 12Monate. Es muss mindestens 6 Monate umfassen und kann bis zu 18 Monaten verlängert werden, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 24 Monate. |
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Das Angebot wird von vielen jungen Männern interessiert
aufgenommen, da sehr frühzeitig eine gezieltere Planung
des Berufs- und Lebensweges erfolgen kann und gleichzeitig
während des FSJ, im Gegensatz zur Zivildienstzeit,
der Kindergeldanspruch bzw. der Kindergeldfreibetrag mit
allen entsprechenden Konsequenzen im Sinne des Einkommensteuergesetzes
erhalten bleibt. |